Zeitarbeit – für manche ein bewährter Weg zu einem schnellen Arbeitsantritt, für andere ein großes Fragezeichen. Wie funktioniert das Ganze eigentlich? Was unterschreiben Sie, wer zahlt Ihnen das Gehalt und was tun Sie, wenn etwas schief geht? Hier sind die Antworten ohne unnötigen Fachjargon.

Wer ist eigentlich Ihr Arbeitgeber?

Das ist die häufigste Quelle der Verwirrung. Wenn Sie über eine Agentur eingestellt werden, arbeiten Sie physisch beim Kundenunternehmen – zum Beispiel in einem Produktionswerk oder einem Lager. Aber Ihr formeller Arbeitgeber ist die Agentur. Das bedeutet, Sie unterschreiben den Vertrag mit der Agentur, erhalten das Gehalt von der Agentur und die gesamte Administration – Abgaben, Krankschreibungen, Gehaltsabrechnungen – regelt die Agentur.

Das Kundenunternehmen leitet Ihre tägliche Arbeit: was Sie tun, wann Sie kommen, wie Sie Aufgaben erfüllen. Die Agentur regelt alles andere.

Wie sieht der gesamte Prozess von Anfang an aus?

  1. Kontakt und erstes Gespräch
    Schicken Sie einen Lebenslauf oder rufen Sie an. Ein Berater der Agentur meldet sich, Sie besprechen, was Sie suchen – Branche, Standort, gewünschtes Gehalt. Auf dieser Basis bietet er Ihnen konkrete Stellen an.
  2. Vorstellungsgespräch
    Bei weniger qualifizierten Stellen (Produktion, Logistik) ist das Gespräch mit der Agentur kurz und informell. Bei spezialisierten Rollen kann ein Gespräch direkt beim Kundenunternehmen folgen.
  3. Vertragsunterzeichnung
    Den Vertrag unterschreiben Sie mit der Agentur. Lesen Sie sorgfältig: Für wie lange wird er abgeschlossen? Wie hoch ist das Gehalt? Welche Bedingungen gelten für die Beendigung? Eine seriöse Agentur erklärt Ihnen alles im Voraus.
  4. Arbeitsantritt
    Die Agentur schult Sie – Arbeitssicherheit, grundlegende Betriebsordnung. Dann treten Sie die Stelle an. Das Kundenunternehmen arbeitet Sie in die konkrete Position ein.
  5. Gehaltsauszahlung
    Das Gehalt kommt von der Agentur, standardmäßig bis zum 15. des Folgemonats. Die Gehaltsabrechnung erhalten Sie per E-Mail oder Post.

Auf welche Bedingungen haben Sie Anspruch?

Im Bereich Grundgehalt und Arbeitsbedingungen – Pausen, Arbeitssicherheit, Arbeitszeit – haben Sie gesetzlichen Anspruch auf vergleichbare Behandlung wie Stammarbeitnehmer in der gleichen Position beim Kundenunternehmen. Auf Unternehmensleistungen wie Essensgutscheine oder Boni haben Zeitarbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch – diese sind an ein direktes Arbeitsverhältnis gebunden. Die konkreten Bedingungen bei jeder Stelle erklärt Ihnen der Berater im Voraus.

Was tun, wenn etwas schief geht?

Entspricht Ihnen die zugewiesene Stelle nicht? Haben Sie ein Problem am Arbeitsplatz? Wenden Sie sich an Ihren Berater bei der Agentur – das ist genau seine Aufgabe. Sie müssen es nicht selbst mit dem Kundenunternehmen regeln. Eine seriöse Agentur prüft die Situation und schlägt nach Möglichkeit eine Lösung vor – einschließlich der Zuweisung zu einer anderen Stelle.

Woran erkennen Sie eine seriöse Agentur?

  • Sie hat eine gültige Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung vom Ministerium für Arbeit und Soziales (MPSV)
  • Sie erklärt Ihnen alles im Voraus – Vertrag, Gehalt, Bedingungen
  • Sie verlangt von Ihnen keine Vermittlungsgebühren
  • Sie hat echte Kontakte, ein Büro, eine funktionierende Website
  • Sie ist bereit, Ihre Fragen ohne Druck zu beantworten

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