Seit dem 1. Januar 2012 haben Arbeitgeber das gesetzliche Recht zu kontrollieren, ob ein kranker Mitarbeiter das vorgeschriebene Regime einhält. In der Praxis nutzen viele Unternehmen dieses Recht jedoch nicht – entweder wissen sie nichts davon oder fürchten einen Fehler zu machen. Wie führt man die Kontrolle korrekt durch?

Was das Gesetz sagt

Der Arbeitgeber hat gemäß § 192 Abs. 6 des Arbeitsgesetzbuchs das Recht zu kontrollieren, ob der Arbeitnehmer während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit die Pflicht einhält, sich am Aufenthaltsort aufzuhalten und die vom Arzt festgelegten Ausgangszeiten zu beachten. Dieses Recht besteht seit 2012 und hat sich seitdem nicht grundlegend geändert.

Wichtig: Der Arbeitgeber kontrolliert weder den Gesundheitszustand noch die Behandlung. Er kontrolliert ausschließlich die Anwesenheit an der angegebenen Adresse und die Einhaltung der Ausgangszeiten.

Wie die Kontrolle abläuft – korrektes Vorgehen

  1. Der Mitarbeiter muss den Arbeitgeber über seinen Aufenthaltsort während der Arbeitsunfähigkeit und über die Ausgangszeiten informieren. Diese Pflicht hat der Arbeitnehmer gesetzlich.
  2. Der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person besucht den Mitarbeiter an der angegebenen Adresse. Die Kontrolle kann jederzeit während des Tages stattfinden – also auch abends oder am Wochenende.
  3. Über das Ergebnis der Kontrolle wird ein Protokoll erstellt – Datum, Uhrzeit, Befunde. Dieses Dokument ist für mögliche weitere Schritte wichtig.
  4. Wenn der Mitarbeiter nicht angetroffen wurde oder das Regime verletzte, meldet der Arbeitgeber dies der zuständigen Sozialversicherungsbehörde, die eine eigene Untersuchung einleiten kann.

Was der Arbeitgeber tun kann, wenn der Mitarbeiter das Regime verletzt hat

Eine Verletzung des Krankenstandsregimes ist nicht automatisch ein Grund für die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz unterscheidet:

  • Besonders grobe Verletzung – kann Grund für sofortige Auflösung sein
  • Schwerwiegende Verletzung – Grund zur Kündigung
  • Weniger schwerwiegende Verletzung – der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung für die Krankheitszeit kürzen

Entscheidend ist, den Kontrollverlauf und die Verletzung dokumentiert zu haben. Ohne Dokumentation ist jede Sanktion kaum zu verteidigen.

Häufige Fehler, die Unternehmen machen

Die Kontrolle wird gar nicht durchgeführt
Missbrauch von Krankenständen ist in der Praxis weiter verbreitet, als es scheint. Ein Unternehmen, das nie kontrolliert, sendet den Mitarbeitern das Signal, dass keine Kontrolle droht.

Die Kontrolle führt ein Kollege oder Vorgesetzter durch
Interne Kontrolle ist problematisch. Ein Kollege oder Vorgesetzter kann im persönlichen Verhältnis zum Mitarbeiter stehen, die Konfrontation scheuen oder die Situation emotional angehen. Das Ergebnis ist oft minderwertig oder unbrauchbar.

Keine Dokumentation vorhanden
Mündliche Aussagen wie 'war zu Hause' oder 'war nicht zu Hause' genügen nicht. Ohne schriftliches Protokoll mit Zeitstempel lässt sich eine Verletzung nicht nachweisen.

Handeln ohne Rechtsberatung
Sanktionen für Regimeverletzungen unterliegen genauen Regeln. Ein Unternehmen, das ohne Kenntnis der Gesetzgebung handelt, riskiert selbst einen arbeitsrechtlichen Streit.

Warum Outsourcing sinnvoll ist

Outsourcing von Kontrollen bringt drei wesentliche Vorteile: Unparteilichkeit (die Kontrolle wird von jemandem ohne persönliche Beziehung zum Mitarbeiter durchgeführt), Fachkompetenz (erfahrene Mitarbeiter handeln exakt nach dem Gesetz) und Dokumentation (das Ergebnis ist stets ein schriftliches Protokoll, das bei etwaigen Streitigkeiten verwertbar ist).

Europa Union Service führt Kontrollen von Mitarbeitern in Arbeitsunfähigkeit durch. Wir sichern die Kontrolle operativ, diskret und mit schriftlichem Protokoll ab.